Gutachterliche Stellungnahmen, damit Sie nicht baden gehen.
In Deutschland gibt es rund 7.000 vornehmlich kommunale Bäder. In Zeiten des so genannten „Goldenen Plans“ wurde vor allem in den 70er und 80er Jahren flächendeckend ein Großteil dieser Bäder für den Zweck der sportlichen Nutzung errichtet. Heute – über 25 Jahre später – sind Notwendigkeiten der Sanierung an Bauwerk und Technik meist deutlich sichtbar. Was ist zu tun?
Der Schulsport als kommunale Pflichtaufgabe; der Vereinssport, das öffentliche Schwimmen und Baden und das Erlebnis im Element Wasser gehören zu den sogenannten weichen Standortfaktoren, mit denen sich Kommunen gegeneinander abgrenzen. Viele kommunale Entscheidungsträger müssen jedoch nur selten über eine Sanierung, Attraktivierung, Modernisierung oder einen Neubau eines Bades entscheiden, oftmals steht die Entscheidung zum ersten Mal an. Und dennoch gilt es, zahlreiche folgenschwere Fragen zu beantworten:
Die Fragen liessen sich beliebig fortführen. Viele Fragen also, die Bauherren und Betreiber selten aus eigener Kraft beantworten können. Eine „Gutachterliche Stellungnahme“ trägt alle kritischen Aspekte zusammen, bewertet sie und dient als wichtige Entscheidungsgrundlage. Ausgehend vom Ist-Zustand des Bades nehmen wir die spezifischen und absoluten Betriebskosten auf. Mit Blick auf aktuellen Richtlinien und Normen sowie den neuesten technischen Möglichkeiten zeigen wir mögliche Schwachstellen der technischen Anlagen auf. Aufbauend auf diesen Erhebungsdaten geben wir Ihnen Empfehlungen an die Hand, aus denen Sie den technischen und finanziellen Bedarf zur Durchführung der Modernisierung sowie erforderliche Fristen ableiten können. Wir betrachten die Entwicklung der Betriebskosten vor und nach einer Modernisierung und geben Ihnen Auskunft darüber, ob Sie durch zusätzliche Investitionen einen sinnvollen Beitrag zur Ressourcenschonung sowie zur Reduzierung des Primärenergiebedarfs erwirtschaften können.
Betrachtet man das Investitionsvolumen der Bäderprojekte und vergleicht es mit dem Einsparpotenzial, das durch eine Gutachterliche Stellungnahme entsteht, wird deutlich, wie wirtschaftlich sinnvoll eine detaillierte Analyse ist.
Bisher erstellte Gutachterliche Stellungnahmen:
_ Stadtwerke Heiligenhaus „Heljensbad“
_ NVVAG Mönchengladbach „Freibad Volksgarten“
_ NVVAG Mönchengladbach „Hallenbad Rheydt“
_ Stadtwerke Delbrück „Hallenbad“
_ Stadt Nephen „Freizeitbad“
_ Kurverwaltung Bad Rappenau „Thermalbad“
_ Stadtwerke Ibbenbüren „Hallenbad“
_ Hochbauamt Stadt Neuss „Schulschwimmbad“
_ Grevenbroich „Schulschwimmbad“
_ Stadt Neuss Südparkbad
_ Freiburger Turnerschaft „Hallenbad und Nebenräume“
_ Sportbad Meckenheim
_ Stadt Neuss Nordparkbad
_ Liboriusschule Salzkotten
_ Zentrale Einrichtungen Stadt Borken
_ Nibelungenbad Xanten
_ Solimare Moers